
Tap to Pay on iPhone
Akzeptanz von girocard, Debit und Kreditkarten
Flexibel per iPhone Zahlungen akzeptieren
Monatlich kündbar
Mit Tap to Pay on iPhone und der S-POS App können Sie alle Arten von persönlichen, kontaktlosen Zahlungen direkt auf Ihrem iPhone akzeptieren.
Kontaktlos kassieren. Direkt mit Ihrem iPhone
Verwandeln Sie Ihr iPhone in ein Kartenlesegerät. Mit der S-POS App sind Sie sofort startklar und können alle Arten von kontaktlosen Zahlungen direkt auf Ihrem Gerät akzeptieren.
Konditionen

Aktion
Einrichtung 1,00 Euro statt 39,00 Euro (gilt ausschließlich für Neuabschlüsse bis 31.12.2026).
Attraktive Konditionen pro Kartenzahlung
Jetzt girocard akzeptieren und von Deutschlands meistgenutzter Karte profitieren. Pro Kartenzahlung fällt ein kartentypabhängiges Entgelt ab 0,79 Prozent, zzgl. 0,10 Euro pro Transaktion an.
Volle Flexibilität
Keine laufenden Kosten und monatlich kündbar.
Im Rahmen der Initiative „Deutschland zahlt digital“ können kleine und mittlere Unternehmen, welche Kartenzahlungen erstmalig anbieten möchten, S-POS ein Jahr lang kostenlos nutzen.
S-POS App auf dem iPhone – Ihre Vorteile
Alle Zahlarten möglich
Die S-POS App unterstützt sämtliche kontaktlosen Zahlungen – girocard, Debit- und Kreditkarten, Zahlungen per Smartphone, Smartwatch oder Wallet.
Eigenständig nutzbar
Die S-POS App macht Ihr iPhone zum eigenständigen Kartenlesegerät – ganz ohne zusätzliche Hardware.
Flexibel einsetzbar
Egal ob im Laden, im Service oder unterwegs – mit WLAN oder SIM-Karte nutzen Sie die S-POS App überall.
Kein Sparkassen-Konto erforderlich
Sie können die App auch ohne Sparkassenkonto nutzen – ganz unabhängig davon, ob Sie S-POS über Ihre Sparkasse beantragen.

So funktioniert Tap to Pay on iPhone mit der S-POS App
Mit der S-POS App wird Ihr iPhone im Handumdrehen zum mobilen Kartenlesegerät. Akzeptieren Sie kontaktlose Zahlungen einfach, sicher und vertraulich. Ihre Kundinnen und Kunden halten das Zahlungsmittel einfach an Ihr iPhone, schon ist die Zahlung abgeschlossen.
Vertrag abschließen & S-POS App herunterladen
Schließen Sie Ihren Vertrag online ab und laden Sie die S-POS App anschließend direkt aus dem App Store herunter.


Tap to Pay on iPhone – kurz erklärt
Im Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Tap to Pay on iPhone funktioniert, wie die Einrichtung gelingt und wie Ihre Kundinnen und Kunden damit bezahlen können.
Häufig gestellte Fragen zur S-POS App auf dem iPhone
Für die Nutzung benötigen Sie ein iPhone mit iOS Version 18.6 oder neuer. Informationen zu iOS-Versionen und Updates erhalten Sie direkt bei Apple. Zudem finden Sie eine Übersicht aller kompatiblen Geräte auf der offiziellen Apple-Website.
Da iPads aktuell keine NFC‑Schnittstelle besitzen, können über sie keine Zahlungen angenommen werden und sind somit nicht kompatibel.
NFC steht für „Near Field Communication – eine kontaktlose Funktechnologie, die die Datenübertragung über kurze Distanzen ermöglicht. Sie ist die technische Grundlage für Tap to Pay und wird auch für Apple Pay genutzt.
Kundenbeleg: Für Kundinnen und Kunden kann auf Wunsch ein Beleg bereitgestellt werden. Da S-POS eine mobile Lösung ohne integrierten Drucker ist, erfolgt die Bereitstellung digital – entweder per QR-Code oder per E-Mail.
Händlerbeleg: Sie können nach jeder erfolgreichen Zahlung automatisch einen Händlerbeleg per E-Mail erhalten. Die Funktion lässt sich in den Einstellungen unter „Händlerbeleg“ aktivieren oder deaktivieren.
Trinkgelder werden separat dargestellt und sind auf Kunden-, Händler- sowie Kassenschnittbelegen klar ersichtlich, wodurch eine eindeutige Trennung zwischen Umsatz und Trinkgeld gewährleistet ist. Zusätzlich ist die Referenznummer auf den Händlerbelegen sichtbar.
Für jedes aktive Terminal ist ein eigener Vertrag erforderlich; eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten mit denselben Aktivierungsdaten ist nicht möglich.
Ein Gerätewechsel innerhalb desselben Betriebssystems ist jederzeit möglich. Bei iOS wird das bisherige Gerät nach dem Reboarding automatisch deaktiviert.
Beim Wechsel des Betriebssystems – von iOS zu Android oder umgekehrt – ist ein neuer Händlervertrag erforderlich.